Ehrungen im Westsächsischen Chorverband e. V.

Im Jahr 1995 beschloss der damalige Vorstand des WSCV e. V. die Ehrungsordnung des Deutschen Chorverbandes e. V. (zu diesem Zeitpunkt noch Deutscher Sängerbund e. V.) umzusetzen. Diese Ehrungsordnung sieht eine kostenfreie Übergabe von Urkunden und Nadeln ab 50 Jahre Singetätigkeit vor. Außerhalb der Ehrungsordnung gibt es noch Ehrungen für 25 und 40 Jahre Singetätigkeit. Für die Singetätigkeit ab 50 Jahren nutzen wir natürlich die kostenlose Variante über den DCV e. V.

Die Übergabe dieser Ehrungen erfolgt in der Regel durch unsere Vorstandsmitglieder in würdiger Form bei Konzerten oder Jahreshauptversammlungen der Chöre.

Ehrungen für langjährige Chorleitertätigkeit (laut Ehrungsordnung DCV e. V.) konnten wir auch schon mehrfach an Chorleiter unseres Verbandes überreichen. Ebenso konnten sich einige Chöre über die Urkunde des DCV und eine Notenspende bei Chorjubiläen über 75 Jahre (immer im 25-Jahre-Rhythmus) freuen.

Kontakt

Geschäftsstelle:

Westsächsischer Chorverband e.V.
Am Birkenwald 3
09385 Lugau

c 037295 541130 
N 01577 1353823 
m info@wscv-zwickau.de 

Ehrungsordnung des DCV

Allgemeines

Der DCV kennt und unterscheidet Ehrungen für Einzelpersonen und Chöre. Ehrungen für Einzelpersonen vergibt der DCV an aktive Mitglieder, die im Augenblick der Verleihung als Sänger oder Chorleiter Mitglied eines dem DCV angeschlossenen Chores sind. Für die Begründung der erforderlichen Singe- oder Chorleitertätigkeit genügen alle Jahre, die unterbrochen oder in geschlossener Reihenfolge in einem Chor als Chormitglied oder Chorleiter erreicht worden sind. Dabei ist es nicht Voraussetzung, dass diese Jahre in einem dem DCV angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend bleibt vielmehr, dass der zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des DCV angehört.

Anträge für eine Ehrung durch den DCV können durch den WSCV per E-Mail beim SCV erfolgen. Die vom DCV verliehenen Ehrenzeichen und Urkunden werden kostenlos versandt. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens sechs Wochen. Der Vereinsvorstand hat darüber hinaus die Durchlaufzeit der Anträge bei den Einzelverbänden zu berücksichtigen.

  1. Ehrungen für Einzelmitglieder und Chorleiter
    • Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 50, 60, 70 Jahren nachweisen können, wird ein Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.
    • Für Chormitglieder, die eine aktive Mitgliedschaft von mindestens 75 bzw. 80 Jahren nachweisen können, wird eine Ehrenurkunde verliehen. Ein Ehrenzeichen ist hierfür nicht vorgesehen.
    • Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.
    • Für Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 40 bzw. 50 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Gold bzw. in Gold und mit Urkunde verliehen.
    • Für Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben, wird das „Goldene Ehrenzeichen des DCV“ verliehen. Diese Ehrenzeichen ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit, Leistungen, die über die Erfüllungen der durch das verwaltete Amt erwachsenen Pflichten hinausgehen, würdigen soll. Dieses Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in der Seltenheit.
  2. Ehrungen für Chöre

    Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen.

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